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   BVerfG, 23.01.1986 - 2 BvR 25/86   

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https://dejure.org/1986,1161
BVerfG, 23.01.1986 - 2 BvR 25/86 (https://dejure.org/1986,1161)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.1986 - 2 BvR 25/86 (https://dejure.org/1986,1161)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 1986 - 2 BvR 25/86 (https://dejure.org/1986,1161)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht der Klage - Weitere Beweiserhebung - Hinreichende Erfolgsaussichten

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 786
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Beide Entscheidungen sind voneinander unabhängig zu treffen, wobei der Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht enger verstanden werden kann als das Gebot zur Beweiserhebung (BVerfG NVwZ 1987, 786).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Die Annahme der Fachgerichte, daß eine Beweisantizipation im Prozeßkostenhilfeverfahren in eng begrenztem Rahmen zulässig ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach unbeanstandet gelassen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1987, S. 786; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, FamRZ 1993, S. 664 f.).
  • BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13

    Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren

    Die verfassungsgerichtliche Prüfung beschränkt sich in diesen Fällen darauf, ob konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme über die streitigen Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 1986 - 2 BvR 25/86 -, NVwZ 1987, S. 786; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 1993 - 1 BvR 1697/91 -, FamRZ 1993, S. 664).
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